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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §85 Abs2;Beachte
y12902;Rechtssatz
Es besteht seitens der Behörde keine Verpflichtung, jemanden, dessen Berufung nicht entsprechend begründet ist, weder im Hinblick auf sein Alter, seine Rechtsunkenntnis, noch im Hinblick auf § 4 OFG gemäß § 13 Abs 3 AVG zur Ergänzung der Berufung aufzufordern.Es besteht seitens der Behörde keine Verpflichtung, jemanden, dessen Berufung nicht entsprechend begründet ist, weder im Hinblick auf sein Alter, seine Rechtsunkenntnis, noch im Hinblick auf Paragraph 4, OFG gemäß Paragraph 13, Absatz 3, AVG zur Ergänzung der Berufung aufzufordern.
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E 24.11.1955, 2123/55 #1
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1955:1955002123.X01Im RIS seit
24.11.1955