RS Vwgh 1955/11/25 2657/54

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Veröffentlicht am 25.11.1955
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67 Versorgungsrecht

Rechtssatz

Ein Beschädigter, dessen als Dienstbeschädigung anerkannter Leidenszustand bei Bewältigung einer maßgebenden Anforderung keine medizinische Veränderung aufweist oder erwarten läßt, ist hinsichtlich dieser Anforderung in seiner Erwerbstätigkeit unbehindert.

Schlagworte

Zumutbarer Beruf Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1955:1954002657.X06

Im RIS seit

05.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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