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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §8;Rechtssatz
Ein Beschädigter, dessen als Dienstbeschädigung anerkannter Leidenszustand bei Bewältigung einer maßgebenden Anforderung keine medizinische Veränderung aufweist oder erwarten läßt, ist hinsichtlich dieser Anforderung in seiner Erwerbstätigkeit unbehindert.
Schlagworte
Zumutbarer Beruf AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1955:1954002657.X06Im RIS seit
05.02.2002