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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §13 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2337/53 E 22. April 1955 RS 1Stammrechtssatz
Aus dem Übergang des Eigentums - ohne Ertrag - kann noch nicht auf die Höhe des Einkommens geschlossen werden.
Schlagworte
Ordentliche Bewirtschaftung Erzielung eines ausreichenden EinkommensEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1955:1953003275.X03Im RIS seit
14.04.2003