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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §13 Abs1;Rechtssatz
Der Grundsatz, daß ein Anspruchsberechtigter seines Anspruches verlustig geht, wenn er sich ohne zureichenden Grund einer Möglichkeit begibt, ein ausreichendes Einkommen aus seinem Besitz zu erzielen, gilt auch dann, wenn die Frage zu beurteilen ist, ob eine Witwe über das im § 35 Abs 3 KOVG vorgesehene Einkommen verfügt.Der Grundsatz, daß ein Anspruchsberechtigter seines Anspruches verlustig geht, wenn er sich ohne zureichenden Grund einer Möglichkeit begibt, ein ausreichendes Einkommen aus seinem Besitz zu erzielen, gilt auch dann, wenn die Frage zu beurteilen ist, ob eine Witwe über das im Paragraph 35, Absatz 3, KOVG vorgesehene Einkommen verfügt.
Schlagworte
Ordentliche Bewirtschaftung Erzielung eines ausreichenden EinkommensEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1955:1953003275.X02Im RIS seit
14.04.2003