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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §29 Abs1;Beachte
y13551;Rechtssatz
Für die Qualifikation als Betriebsstätte genügt es, daß eine Einrichtung vorliegt, in der dauernd eine Tätigkeit ausgeübt wird, die den Zweck des Unternehmens unmittelbar zu fördern bestimmt ist. Dabei ist es nicht erforderlich, daß in der Betriebsstätte Geschäftsabschlüsse getätigt oder Inkassi vorgenommen werden.
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E 14.12.1955, 2286/52 #1 VwSlg 1332 F/1955;
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1955:1952002286.X01Im RIS seit
14.12.1955