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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §56;Rechtssatz
Nach Aufhebung eines Bescheides durch Erkenntnis des VwGH hat die Behörde anläßlich der Fortführung und des neuerlichen Abschlußes des Verfahrens eine inzwischen eingetretene Änderung des Sachverhaltes ebenso wie eine inzwischen eingetretene Änderung der Rechtslage zu berücksichtigen.
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Verhältnis zu anderen Materien und Normen VwGG (siehe auch Heilung von Verfahrensmängeln der Vorinstanz im Berufungsverfahren)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1955:1955001710.X02Im RIS seit
08.09.2003