RS Vwgh 1955/12/20 2992/54

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.12.1955
beobachten
merken

Index

50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

GelVerkG §3 litc;
GelVerkG §5 Abs1;

Rechtssatz

Bei Beurteilung der Frage, ob ein Bedarf nach einem Unternehmen des Platzfuhrwerks-(Taxi-)Gewerbes besteht, darf nicht außer acht gelassen werden, daß gerade das Platzfuhrwerks-(Taxi-)Gewerbe nicht so sehr der Abwicklung eines mehr oder weniger regelmäßigen Personenverkehrs dient, sondern vor allem dazu bestimmt ist, dem Mangel an Beförderungsmöglichkeiten in unvorhergesehenen oder dringenden Fällen abzuhelfen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1955:1954002992.X01

Im RIS seit

07.12.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten