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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtBeachte
y12595;Rechtssatz
Übereinkommen zwischen nahen Verwandten müssen, wenn sie steuerlich anerkannt werden sollen, ausreichend nach außen zum Ausdruck kommen, weil sonst abgabenrechtliche Folgen willkürlich herbeigeführt werden können.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1956:1953002728.X02Im RIS seit
18.01.1956