RS Vwgh 1956/1/18 2728/53

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Veröffentlicht am 18.01.1956
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Beachte

y12595;

Rechtssatz

Übereinkommen zwischen nahen Verwandten müssen, wenn sie steuerlich anerkannt werden sollen, ausreichend nach außen zum Ausdruck kommen, weil sonst abgabenrechtliche Folgen willkürlich herbeigeführt werden können.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1956:1953002728.X02

Im RIS seit

18.01.1956
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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