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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §34;Rechtssatz
Der Verlust des Oberarmes kann als mittelbare Ursache des Todes durch Ertrinken angesehen werden, wenn das Körpergebrechen den Beschädigten außerstande setzte, sich zumindest so zu verhalten, daß er gerettet werden hätte können.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1956:1953003545.X02Im RIS seit
23.10.2003