RS Vwgh 1956/1/26 3545/53

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Veröffentlicht am 26.01.1956
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Index

67 Versorgungsrecht

Norm

KOVG 1957 §34;
  1. KOVG 1957 § 34 heute
  2. KOVG 1957 § 34 gültig ab 01.01.1982 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 594/1981

Rechtssatz

Der Verlust des Oberarmes kann als mittelbare Ursache des Todes durch Ertrinken angesehen werden, wenn das Körpergebrechen den Beschädigten außerstande setzte, sich zumindest so zu verhalten, daß er gerettet werden hätte können.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1956:1953003545.X02

Im RIS seit

23.10.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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