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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §4 Abs1;Rechtssatz
Hat der Betroffene eine Rücksichtnahme auf die aus dem ersten Gebrechen entstandenen Hemmungen unterlassen, so hat nicht mehr das ursprüngliche Gebrechen sondern die Unterlassung die Schädigung im WESENTLICHEN herbeigeführt.
Schlagworte
Besondere Rechtsprobleme Mittelbare DienstbeschädigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1956:1954000446.X03Im RIS seit
13.09.2001