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L82000 BauordnungRechtssatz
Auch die Arbeiten, die mit der Abräumung der Baustelle zusammenhängen, sind als noch zur Ersatzvornahme gehörig anzusehen.
Schlagworte
Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Parteien BauRallg11/1 Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Baugebrechen Instandhaltungspflicht Instandsetzungspflicht BauRallg9/3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1956:1954002379.X02Im RIS seit
02.05.2002Zuletzt aktualisiert am
16.04.2018