RS Vwgh 1956/2/22 3296/54

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Veröffentlicht am 22.02.1956
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Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

ErbStG §15 Abs1;
ErbStG §2 Abs1 Z3;

Beachte

y10516; yk10916

Rechtssatz

Wenn der Erblasser seinen Tod "infolge eines Angriffes auf das Reichsgebiet oder infolge eines besonderen Einsatzes der bewaffneten Macht" gefunden hat, berechtigt dieser Umstand die Personen, die aus Anlaß dieses Todesfalles Vermögenswerte (Versicherungsbeträge) erwerben, nicht, eine Befreiung der auf Grund des Todesfalles eingetretenen Vermögenserwerbungen von der Erbschaftsteuer zu begehren.

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E 22.2.1956, 3296/54 #1 VwSlg 1368 F/1956

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1956:1954003296.X01

Im RIS seit

22.02.1956
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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