Index
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art20 Abs1;Rechtssatz
Dem Vorsitzenden einer Schiedskommission steht gegenüber den Stellvertretern (den jeweiligen Vorsitzenden der einzelnen Senate) ein Weisungsrecht nur im Bereiche der Verwaltungsaufgaben zu, die nicht der Rechtsprechung eines Senates vorbehalten sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1956:1953002556.X02Im RIS seit
04.12.2001Zuletzt aktualisiert am
31.03.2010