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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs1;Beachte
y13240; yk13832Rechtssatz
Eine unvollständige Erklärung von Besteuerungsgrundlagen iSd § 4 Abs 1 Z 2 EnergieleiheG 1953 liegt dann nicht vor, wenn Beträge, die die Besteuerungsgrundlagen zu Unrecht gemindert haben, aus den vom Steuerpflichtigen vorgelegten Unterlagen erkennbar oder in solchen Sammelposten enthalten sind, deren Aufgliederung das Finanzamt angesichts ihrer Höhe bei ordnungsmäßiger Veranlagung unbedingt hätte verlangen müssen. *Eine unvollständige Erklärung von Besteuerungsgrundlagen iSd Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer 2, EnergieleiheG 1953 liegt dann nicht vor, wenn Beträge, die die Besteuerungsgrundlagen zu Unrecht gemindert haben, aus den vom Steuerpflichtigen vorgelegten Unterlagen erkennbar oder in solchen Sammelposten enthalten sind, deren Aufgliederung das Finanzamt angesichts ihrer Höhe bei ordnungsmäßiger Veranlagung unbedingt hätte verlangen müssen. *
E 27.3.1956, 1145/55 #1 VwSlg 1398 F/1956
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1956:1955001145.X01Im RIS seit
27.03.1956