RS Vwgh 1956/3/27 1145/55

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Veröffentlicht am 27.03.1956
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Beachte

y13240; yk13832

Rechtssatz

Eine unvollständige Erklärung von Besteuerungsgrundlagen iSd § 4 Abs 1 Z 2 EnergieleiheG 1953 liegt dann nicht vor, wenn Beträge, die die Besteuerungsgrundlagen zu Unrecht gemindert haben, aus den vom Steuerpflichtigen vorgelegten Unterlagen erkennbar oder in solchen Sammelposten enthalten sind, deren Aufgliederung das Finanzamt angesichts ihrer Höhe bei ordnungsmäßiger Veranlagung unbedingt hätte verlangen müssen. *Eine unvollständige Erklärung von Besteuerungsgrundlagen iSd Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer 2, EnergieleiheG 1953 liegt dann nicht vor, wenn Beträge, die die Besteuerungsgrundlagen zu Unrecht gemindert haben, aus den vom Steuerpflichtigen vorgelegten Unterlagen erkennbar oder in solchen Sammelposten enthalten sind, deren Aufgliederung das Finanzamt angesichts ihrer Höhe bei ordnungsmäßiger Veranlagung unbedingt hätte verlangen müssen. *

E 27.3.1956, 1145/55 #1 VwSlg 1398 F/1956

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1956:1955001145.X01

Im RIS seit

27.03.1956
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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