RS Vwgh 1956/4/25 2711/53

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.04.1956
beobachten
merken

Index

67 Versorgungsrecht

Rechtssatz

Die Behörde ist im Berufseinschätzungsverfahren nicht an vom Beschädigten bereits ausgeübte Berufstätigkeiten gebunden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1956:1953002711.X03

Im RIS seit

31.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten