RS Vwgh 1956/4/25 2711/53

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Veröffentlicht am 25.04.1956
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67 Versorgungsrecht

Rechtssatz

Gem § 8 KOVG kommt für die Beurteilung der Zumutbarkeit einer Erwerbstätigkeit neben der Vorbildung nur der frühere Beruf in Betracht.Gem Paragraph 8, KOVG kommt für die Beurteilung der Zumutbarkeit einer Erwerbstätigkeit neben der Vorbildung nur der frühere Beruf in Betracht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1956:1953002711.X02

Im RIS seit

31.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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