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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §8;Rechtssatz
Gem § 8 KOVG kommt für die Beurteilung der Zumutbarkeit einer Erwerbstätigkeit neben der Vorbildung nur der frühere Beruf in Betracht.Gem Paragraph 8, KOVG kommt für die Beurteilung der Zumutbarkeit einer Erwerbstätigkeit neben der Vorbildung nur der frühere Beruf in Betracht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1956:1953002711.X02Im RIS seit
31.07.2001