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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §163;Beachte
y14775;Rechtssatz
Auch Aufschreibungen, die der Form nach orndungsgemäß sind, rechtfertigen die schätzungsweise Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen, wenn Ergebnisse ausgewiesen werden, die der wirtschaftlichen Erfahrung auffallend widersprechen, die Buchführung also sachlich unrichtig ist.
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E 27.4.1956, 1042/54 #1
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1956:1954001042.X01Im RIS seit
27.04.1956