RS Vwgh 1956/4/27 1042/54

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Veröffentlicht am 27.04.1956
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Beachte

y14775;

Rechtssatz

Auch Aufschreibungen, die der Form nach orndungsgemäß sind, rechtfertigen die schätzungsweise Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen, wenn Ergebnisse ausgewiesen werden, die der wirtschaftlichen Erfahrung auffallend widersprechen, die Buchführung also sachlich unrichtig ist.

*

E 27.4.1956, 1042/54 #1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1956:1954001042.X01

Im RIS seit

27.04.1956
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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