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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §52 Abs2;Rechtssatz
Die Einschätzung einer durch einen Leidenszustand, der in Intensität und äußerer Erscheinungsform offenbar häufigen und größeren Schwankungen unterworfen ist, verursachten Minderung der Erwerbsfähigkeit kann nicht ausschließlich von einem Zustandsbild ausgehen, das sich im Zeitpunkt einer minimalen Leidensäußerung bietet. Sie wird auch die Zeiträume zu berücksichtigen haben, innerhalb welcher das Leiden größere bzw größte Ausmaße annimmt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1956:1954000434.X02Im RIS seit
19.09.2002