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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §108 Abs1;Beachte
y13369;Rechtssatz
Es ist Sache der Partei, die rechtzeitige Überreichung eines Rechtsmittels bzw dessen rechtzeitige Aufgabe zur Post nachzuweisen. Sie hat zu diesem Zweck den Einlieferungsbescheid über die Postaufgabe vorzulegen. Es ist nicht Sache der Behörde, durch umfangreiche Erhebungen die Rechtzeitigkeit eines Rechtsmittels festzustellen.
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E 16.5.1956, 2918/55 #1 VwSlg 1433 F/1956;
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1956:1955002918.X01Im RIS seit
16.05.1956