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33 BewertungsrechtNorm
BewG 1955 §2 Abs1;Beachte
y11092; yk11470; yk11491Rechtssatz
Wird von einem landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Betrieb ein Flächenteil abgetrennt, so wird dadurch der ursprüngliche Betrieb nicht zu einer neuen wirtschaftlichen Einheit, sodaß für diese Wirtschaftseinheit nicht eine Nachfeststellung, sondern eine Zurechnungsfortschreibung in Betracht kommt.
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E 16.5.1956, 1507/55 #1 VwSlg 1429 F/1956
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1956:1955001507.X01Im RIS seit
14.01.2002