RS Vwgh 1956/5/18 1618/55

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Veröffentlicht am 18.05.1956
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Beachte

y11920;

Rechtssatz

Lehnt die Finanzbehörde in Ausübung ihres Ermessens die Gewährung einer Abgabennachsicht mit der Begründung ab, die Nachsicht würde im Ergebnis der Steuerfreiheit eines ganz bedeutenden Vermögens gleichkommen und damit zu einer Ungleichmäßigkeit der Besteuerung führen, so kann dies nicht als rechtswidrige Ausübung des Ermessens angesehen werden. *

E 18.5.1956, 1618/55 #1 VwSlg 1436 F/1956;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1956:1955001618.X01

Im RIS seit

18.05.1956
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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