RS Vwgh 1956/5/18 0549/52

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.05.1956
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Bei Teilschätzungen oder Ergänzungsschätzungen sind diejenigen Teile der Buchführung, die durch die getroffenen Mängelfeststellungen in ihrer Beweiskraft nicht erschüttert wurden, bei der Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen in der Regel zu verwerten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1956:1952000549.X02

Im RIS seit

18.05.1956
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten