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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtRechtssatz
Bei Teilschätzungen oder Ergänzungsschätzungen sind diejenigen Teile der Buchführung, die durch die getroffenen Mängelfeststellungen in ihrer Beweiskraft nicht erschüttert wurden, bei der Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen in der Regel zu verwerten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1956:1952000549.X02Im RIS seit
18.05.1956