RS Vwgh 2006/6/20 2006/02/0130

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.06.2006
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein

Norm

KJBG 1987 §31 Abs2;

Rechtssatz

Voraussetzung für die Bejahung der Eignung in "sittlicher Beziehung" für die Beschäftigung von Jugendlichen ist ein diesbezügliches einwandfreies Verhalten und ein ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein den Jugendlichen gegenüber (E 15.1.1963, 1133/61). (Hier: Der Bf hat im Beisein von Jugendlichen einen "Pornofilm" abgespielt und die bei ihm beschäftigten Jugendlichen zum Genuss von alkoholischen Getränken animiert, sodass von einem "einwandfreien Verhalten und ausgeprägtem Verantwortungsbewusstsein" gegenüber den vom Bf beschäftigten Jugendlichen keine Rede sein kann.)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2006020130.X02

Im RIS seit

11.07.2006

Zuletzt aktualisiert am

03.04.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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