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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
KJBG 1987 §31 Abs2;Rechtssatz
Voraussetzung für die Bejahung der Eignung in "sittlicher Beziehung" für die Beschäftigung von Jugendlichen ist ein diesbezügliches einwandfreies Verhalten und ein ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein den Jugendlichen gegenüber (E 15.1.1963, 1133/61). (Hier: Der Bf hat im Beisein von Jugendlichen einen "Pornofilm" abgespielt und die bei ihm beschäftigten Jugendlichen zum Genuss von alkoholischen Getränken animiert, sodass von einem "einwandfreien Verhalten und ausgeprägtem Verantwortungsbewusstsein" gegenüber den vom Bf beschäftigten Jugendlichen keine Rede sein kann.)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2006020130.X02Im RIS seit
11.07.2006Zuletzt aktualisiert am
03.04.2013