RS Vwgh 1956/5/23 1848/53

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Veröffentlicht am 23.05.1956
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40/01 Verwaltungsverfahren

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 1849/53

Rechtssatz

Wird die Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu Unrecht erteilt, so sind die sich daran anknüpfenden Rechtsfolgen nicht anders zu beurteilen, als ob die Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand mit der Rechtslage im Einklang gestanden wäre.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1956:1953001848.X02

Im RIS seit

18.05.2010

Zuletzt aktualisiert am

10.06.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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