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40/01 VerwaltungsverfahrenRechtssatz
In der Möglichkeit einer wirtschaftlichen Schädigung, durch die die Lebensmöglichkeiten selbst nicht unmittelbar bedroht sind, kann eine unmittelbar drohende Gefahr und ein Notstand iSd § 6 VStGIn der Möglichkeit einer wirtschaftlichen Schädigung, durch die die Lebensmöglichkeiten selbst nicht unmittelbar bedroht sind, kann eine unmittelbar drohende Gefahr und ein Notstand iSd Paragraph 6, VStG
nicht gesehen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1956:1956000441.X01Im RIS seit
13.02.2002Zuletzt aktualisiert am
04.03.2010