RS Vwgh 1956/6/13 0448/54

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Veröffentlicht am 13.06.1956
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40/01 Verwaltungsverfahren
67 Versorgungsrecht

Rechtssatz

Eine Niederschrift kann, wenn weder der vernehmende Beamte noch der vernommene Versorgungswerber medizinische Schulung aufweisen, über den Zeitpunkt des ersten Auftretens einer Krankheit (hier: Polyarthrose) keine genügende Beweisgrundlage bilden.

Schlagworte

Verfahrensrecht Aufgabe des Sachverständigen Wertung von Sachverständigengutachten Befund und Attest (siehe auch KOVG §90 Abs1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1956:1954000448.X01

Im RIS seit

05.11.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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