RS Vwgh 1956/6/27 0313/54

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Veröffentlicht am 27.06.1956
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67 Versorgungsrecht

Rechtssatz

Auch bei einem Hilfsarbeiter können berufliche Sonderverhältnisse vorliegen, die eine Einschätzung nach § 8 KOVG rechtfertigen. (Hinweis auf E vom 17.10.1956, 2352/54, VwSlg 4168 A/1956).Auch bei einem Hilfsarbeiter können berufliche Sonderverhältnisse vorliegen, die eine Einschätzung nach Paragraph 8, KOVG rechtfertigen. (Hinweis auf E vom 17.10.1956, 2352/54, VwSlg 4168 A/1956).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1956:1954000313.X04

Im RIS seit

15.04.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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