RS Vwgh 2006/6/22 2006/21/0108

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Veröffentlicht am 22.06.2006
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41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1997 §19;
FrG 1997 §14 Abs2;
FrG 1997 §28 Abs5 ;

Rechtssatz

§ 28 Abs. 5 zweiter Satz FrG 1997 steht der Erteilung einer Niederlassungsbewilligung an Asylwerber, denen ein vorläufiges Aufenthaltsrecht zukommt, entgegen (Hinweis E 23. November 2004, 2004/21/0255). Bei Fremden, die nach dem Asylgesetz vorläufig aufenthaltsberechtigt waren, handelt es sich nicht um solche, die iSd § 14 Abs. 2 zweiter Satz FrG 1997 bereits niedergelassen sind, weshalb im Anschluss an diese vorläufige asylrechtliche Aufenthaltsberechtigung der Antrag auf Erteilung einer Niederlassungsbewilligung nicht im Inland gestellt werden darf (Hinweis E 8. September 2005, 2005/18/0512; E 26. November 2002, 2002/18/0235).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2006210108.X01

Im RIS seit

18.07.2006

Zuletzt aktualisiert am

19.02.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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