Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §12;Beachte
y12468; yk12785Rechtssatz
Der Teilhaber einer Personengemeinschaft, die nach außen hin als offene Handelsgesellschaft auftritt und sich auch den Finanzbehörden gegenüber als solche bezeichnet, haftet für die Abgabenschulden dieser Gemeinschaft, auch wenn die Gemeinschaft weder als offene Handelsgesellschaft im Handelsregister eingetragen ist noch ihr Geschäftsumfang über den eines Kleinhandelsgewerbes hinausgeht.
*
E 29.6.1956, 926/54 #1 VwSlg 1456 F/1956
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1956:1954000926.X01Im RIS seit
29.06.1956