RS Vwgh 1956/6/29 0926/54

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Veröffentlicht am 29.06.1956
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Beachte

y12468; yk12785

Rechtssatz

Der Teilhaber einer Personengemeinschaft, die nach außen hin als offene Handelsgesellschaft auftritt und sich auch den Finanzbehörden gegenüber als solche bezeichnet, haftet für die Abgabenschulden dieser Gemeinschaft, auch wenn die Gemeinschaft weder als offene Handelsgesellschaft im Handelsregister eingetragen ist noch ihr Geschäftsumfang über den eines Kleinhandelsgewerbes hinausgeht.

*

E 29.6.1956, 926/54 #1 VwSlg 1456 F/1956

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1956:1954000926.X01

Im RIS seit

29.06.1956
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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