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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §14 Abs1 impl;Rechtssatz
Schon der Umstand allein, daß in der Bilanz des Steuerpflichtigen Darlehensschulden ausgewiesen sind, über deren Aufnahme Belege fehlen und für deren Aufnahme auch kein vernünftiger Grund angegeben werden kann, berechtigt die Finanzbehörden zur Schätzung der Umsätze und Gewinne.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1956:1955000098.X03Im RIS seit
29.06.1956