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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §14 Abs1 impl;Rechtssatz
Damit von einer Übereignung "im ganzen" gesprochen werden kann, müssen nicht alle zum Unternehmen gehörigen Wirtschaftsgüter übereignet werden, sondern nur die betriebswesentlichen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1956:1955000098.X02Im RIS seit
29.06.1956