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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §14 Abs1 impl;Rechtssatz
Veräußert ein Unternehmr sein Unternehmen, behält er sich aber das Eigentum an Einrichtungsgegenständen vor, dann geht es nicht an auch vom Wert dieser Einrichtungsgegenstände Umsatzsteuer einzuheben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1956:1955000098.X01Im RIS seit
29.06.1956