RS Vwgh 1956/9/19 1380/55

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.09.1956
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Beachte

y11921;

Rechtssatz

Dem behördlichen Ermessen in Sachen der Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten sind bei Stempelgebühren und Rechtsgebühren keine engeren Grenzen gezogen als bei sonstigen Abgaben. Ein abgabenunehrliches Verhalten des Steuerpflichtigen kann einen trifftigen Grund dafür bieten, das behördliche Ermessen in der Richtung der Verweigerung einer Nachsicht auszuüben.

*

E 19.9.1956, 1380/55 #2 VwSlg 1472 F/1956;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1956:1955001380.X02

Im RIS seit

19.09.1956
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten