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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §135 Abs1;Rechtssatz
Die Folgen unentschuldbarer Säumnis des Steuerberaters werden dem Steuerpflichtigen zugerechnet. Ist daher der Steuerberater zur fristgerechten Einreichung einer Abgbenerklärung nicht imstande, so hat er rechzeitig für eine Vertretung zu sorgen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1956:1955001547.X01Im RIS seit
21.09.1956Zuletzt aktualisiert am
26.01.2012