Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §57;Beachte
y12647;Rechtssatz
Die im § 69 EStG 1953 wiederlegte Umschreibung des Begriffes "Betriebsstätte" dient vor allem dazu, die Zuständigkeit des für die Überwachung der Lohnsteuer zuständigen Finanzamtes zu bestimmen.Die im Paragraph 69, EStG 1953 wiederlegte Umschreibung des Begriffes "Betriebsstätte" dient vor allem dazu, die Zuständigkeit des für die Überwachung der Lohnsteuer zuständigen Finanzamtes zu bestimmen.
*
E 2.10.1956, 3335/54 #2 VwSlg 1486 F/1956
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1956:1954003335.X02Im RIS seit
02.10.1956