RS Vwgh 1956/11/7 1234/53

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Veröffentlicht am 07.11.1956
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Index

21/03 GesmbH-Recht

Norm

GmbHG §15;
GmbHG §8 Abs1;
  1. GmbHG § 15 heute
  2. GmbHG § 15 gültig ab 01.01.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 178/2023
  3. GmbHG § 15 gültig von 01.01.1991 bis 31.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 10/1991
  1. GmbHG § 8 heute
  2. GmbHG § 8 gültig ab 01.01.1991 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 10/1991

Rechtssatz

Die Obliegenheiten eines Geschäftsführers können nicht als wiederkehrende, nicht in Geld bestehende, aber einen Vermögenswert darstellende Leistungen im Sinne des § 8 verstanden werden.Die Obliegenheiten eines Geschäftsführers können nicht als wiederkehrende, nicht in Geld bestehende, aber einen Vermögenswert darstellende Leistungen im Sinne des Paragraph 8, verstanden werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1956:1953001234.X02

Im RIS seit

13.03.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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