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21/03 GesmbH-RechtNorm
GmbHG §15;Rechtssatz
Die Obliegenheiten eines Geschäftsführers können nicht als wiederkehrende, nicht in Geld bestehende, aber einen Vermögenswert darstellende Leistungen im Sinne des § 8 verstanden werden.Die Obliegenheiten eines Geschäftsführers können nicht als wiederkehrende, nicht in Geld bestehende, aber einen Vermögenswert darstellende Leistungen im Sinne des Paragraph 8, verstanden werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1956:1953001234.X02Im RIS seit
13.03.2002