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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §63 Abs3;Rechtssatz
Einer Berufung, aus der lediglich zu entnehmen ist, dass der Berufungswerber den Bescheid einer Verwaltungsbehörde bekämpft, nicht aber, worin die Unrichtigkeit des erstinstanzlichen Bescheides erblickt wird, mangelt ein begründeter Berufungsantrag.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1956:1955000699.X01Im RIS seit
01.10.2001