RS Vwgh 1956/11/16 1911/55

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Veröffentlicht am 16.11.1956
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §108 Abs1;
  1. BAO § 108 heute
  2. BAO § 108 gültig ab 19.04.1980 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 151/1980

Beachte

y13370;

Rechtssatz

Bei Ausschlußfristen des materiellen Rechtes ist mit Ablauf der Frist der Anspruch verwirkt bzw erloschen, und zwar auch dann, wenn der Berechtigte sein Recht nicht kannte oder während der Frist die zur Sicherung des Anspruches notwendige Handlung nicht vornehmen konnte.

*

E 16.11.1956, 1911/55 #2 VwSlg 1525 F/1956;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1956:1955001911.X02

Im RIS seit

16.11.1956

Zuletzt aktualisiert am

13.08.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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