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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Rechtssatz
Die Verdinglichung des Bestandrechtes soll nur den Mieter im Falle der Veräußerung der Bestandsache gegen die Rechtsfolgen nach § 1120 ABGB (Kauf bricht Miete) schützen; wann er selbst kündigen kann oder darf, richtet sich nach dem Inhalt des Vertrages.Die Verdinglichung des Bestandrechtes soll nur den Mieter im Falle der Veräußerung der Bestandsache gegen die Rechtsfolgen nach Paragraph 1120, ABGB (Kauf bricht Miete) schützen; wann er selbst kündigen kann oder darf, richtet sich nach dem Inhalt des Vertrages.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1956:1954003164.X02Im RIS seit
20.11.1956