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81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §138 Abs1;Rechtssatz
Als eigenmächtige Neuerung ist eine Herstellung dann zu beurteilen, wenn für sie eine wasserrechtliche Bewilligung erforderlich ist, diese aber nicht erwirkt wurde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1956:1953003434.X01Im RIS seit
16.12.2002Zuletzt aktualisiert am
14.01.2016