RS Vwgh 1956/11/28 1525/54

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Veröffentlicht am 28.11.1956
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Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

ErbStG §13 Abs2;
ErbStG §9;

Beachte

y10626; y10921

Rechtssatz

Ausführungen zur Frage, wem eine bei Lebzeiten des Erblassers nicht aushaftende Geldforderung auf eine die Erbschaftssteuerpflicht begründende Weise zugekommen ist. *

E 28.11.1956, 1525/54 #1;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1956:1954001525.X01

Im RIS seit

28.11.1956
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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