RS Vwgh 1956/11/29 0738/56

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.11.1956
beobachten
merken

Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
81/01 Wasserrechtsgesetz

Rechtssatz

Dem WRG ist eine Ersitzung subjektiv-öffentlicher Rechte (d. h. über den Gemeingebrauch hinausgehende Benützungen von Gewässern) fremd.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1956:1956000738.X01

Im RIS seit

06.06.2016

Zuletzt aktualisiert am

07.06.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten