RS Vwgh 1956/12/5 2389/55

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Veröffentlicht am 05.12.1956
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Index

37/01 Geldrecht Währungsrecht

Norm

DevG §14 Abs1;

Beachte

y23914;

Rechtssatz

Bewilligungspflichtige Geschäfte. Ist ein Einfuhrgeschäft von der zuständigen Stelle genehmigt worden, soll aber nach der Genehmigung die Gegenleistung in der Ausfuhr von Waren bestehen, dann ist eine Kreditaufnahme bei einem Ausländer, die erforderlich wird, weil die Ausfuhrverpflichtung nicht erfüllt werden kann, genehmigungspflichtig.

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E 5.12.1956, 2389/55 #2 VwSlg 1548 F71956

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1956:1955002389.X02

Im RIS seit

05.12.1956
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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