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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ApG 1907 §10;Rechtssatz
Mit dem Beschwerdevorbringen, im Berufungsverfahren einen Grundbuchsauszug vorgelegt zu haben, demzufolge das betreffende Grundstück nicht im Eigentum der Konzessionswerberin stehe, diese daher die Verfügbarkeit über die von ihr bekannt gegebene Betriebsstätte nicht bescheinigt habe, ist nicht ersichtlich, inwiefern die Beschwerdeführer (Ärzte für Allgemeinmedizin, deren Hausapothekenbewilligungen gemäß § 29 Abs. 4 Apothekengesetz nach Errichtung der öffentlichen Apotheke zurückzunehmen sein werden) durch diesen Umstand in ihren Rechten verletzt sein könnten (vgl. dazu etwa die Erkenntnisse vom 23. Oktober 1995, Zl. 95/10/0003, VwSlg. 14347 A/1995, und vom 6. Mai 1996, Zl. 95/10/0072).
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2006100099.X01Im RIS seit
02.08.2006