RS Vwgh 1957/1/11 1721/55

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Veröffentlicht am 11.01.1957
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Index

32/03 Steuern vom Vermögen
33 Bewertungsrecht

Norm

BewG 1955 §22;
VermStG §14 Abs1 Z2;
VermStG §4;
VermStG §5;

Beachte

y11492;

Rechtssatz

Unter einer Steuerbefreiung iSd § 22 Abs 1 BewG können nur Steuerbefreiungen verstanden werden, die vom Gesetz an die Eigenschaft oder den Verwendungszweck der betreffenden Sache geknüpft sind.Unter einer Steuerbefreiung iSd Paragraph 22, Absatz eins, BewG können nur Steuerbefreiungen verstanden werden, die vom Gesetz an die Eigenschaft oder den Verwendungszweck der betreffenden Sache geknüpft sind.

*

E 11.1.1957, 1721/55 #1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1957:1955001721.X01

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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