RS Vwgh 1957/1/23 1035/55

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Veröffentlicht am 23.01.1957
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/06 Verkehrsteuern

Norm

AbgRallg;
ErbStG §19 Abs1;

Beachte

y10829;

Rechtssatz

Die gesetzlichen Vorschriften über die Vervielfachung der Einheitswerte des Grundbesitzes für Zwecke der Grunderwerbsteuer und der Erbschaftssteuer sind nicht Vorschriften des Verfahrensrechtes, sondern solche des sachlichen Steuerrechtes.

*

E 23.1.1957, 1035/55 #1 VwSlg 1578 F/1957

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1957:1955001035.X01

Im RIS seit

22.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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