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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §101 Abs3;Beachte
y12807; yk13676; yk17316Rechtssatz
Ist aus einer Personengesellschaft ein Gesellschafter zur Zeit der Erlassung des Bescheides über die einheitliche Gewinnfeststellung bereits ausgeschieden, dann ist gleichwohl eine besondere Zustellung des Feststellungbescheides an diesen Gesellschafter nicht erforderlich. Dem öffentlichen Verwalter einer Personengemeinschaft können auch Bescheide über die einheitliche Feststellung des Gewinnes oder der Einkünfte der Personengemeinschaft mit Wirkung für und gegen alle Gemeinschafter zugestellt werden.
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E 1.2.1957, 1279/55 #1 VwSlg 1585 F/1957;
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1957:1955001279.X01Im RIS seit
01.02.1957Zuletzt aktualisiert am
19.08.2010