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yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sindNorm
BAO §188 Abs1;Beachte
y7228;Rechtssatz
Aufwendungen eines einzelnen Gesellschafters, die auf einer den anderen Gesellschaftern nicht bekannten Unterbeteiligung beruhen, können auch außerhalb der einheitlichen Gewinnfeststellung (nämlich bei der Einkommensteuerveranlagung der betreffenden Mitbeteiligten) berücksichtigt werden. *
E 8.2.1957, 3564/54 #1 VwSlg 1588 F/1957;
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1957:1954003564.X01Im RIS seit
08.02.1957