Index
DE-33 Bewertungsrecht DeutschlandNorm
BewG 1934 §54 Abs1;Rechtssatz
Der Wert fremder Lizenzrechte und Markenrechte, für deren Überlassung ein nach dem Ausmaß der Erzeugung bestimmtes Entgelt entrichtet wird, ist dem Gewerbekapital hinzuzurechenen (Anmerkung: Der Bfr hatte mit einer Schweizer Firma einen Vertrag über die Ausnutzung eines Verfahrens zur Herstellung von kondensierter Milch und Kindermilch gegen Bezahlung von Lizenzgebühren abgeschlossen).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1957:1955000445.X01Im RIS seit
14.01.2002