RS Vwgh 1957/2/13 2878/55

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Veröffentlicht am 13.02.1957
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
35/02 Zollgesetz

Beachte

y11909;

Rechtssatz

Wird ein Zollerlaß mit Rücksicht auf die zu gewärtigenden Beispielsfolgerungen und die sich daraus ergebende unmittelbare Belastung des Staatshaushaltes abgelehnt, so liegt darin keine Ermessensüberschreitung.

*

E 13.2.1957, 2878/55 VwSlg 1596 F/1957;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1957:1955002878.X01

Im RIS seit

13.02.1957
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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