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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtBeachte
y11909;Rechtssatz
Wird ein Zollerlaß mit Rücksicht auf die zu gewärtigenden Beispielsfolgerungen und die sich daraus ergebende unmittelbare Belastung des Staatshaushaltes abgelehnt, so liegt darin keine Ermessensüberschreitung.
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E 13.2.1957, 2878/55 VwSlg 1596 F/1957;
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1957:1955002878.X01Im RIS seit
13.02.1957